Kommunale Handlungsleitlinien der Stadt Leipzig überarbeitet

Leipzig Stadtansicht (c) ThomasWolter / pixabay.de

Leipzig Stadtansicht (c) ThomasWolter / pixabay.de

Die kommunalen Handlungsleitlinien definiert jede Kommune für sich, Ihre Arbeit mit den Bürgern sowie der Ausrichtung der Stadtpolitik bzw. Stadtentwicklung. Der Kinder- und Familienbeirat in Leipzig hat kommunale Handlungsleitlinien zur Umsetzung des Kinder- und Familienberichtes überarbeitet.

So gibt es jetzt folgende Änderungen bzw. Konkretisierungen:

Folgende kommunale Handlungsleitlinien stehen fest

  1. Die Stadt Leipzig unterstützt besonders Einkommensschwache, kinderreiche und alleinerziehende Familien bei der Suche nach angemessenem Wohnraum.
  2. Belange von Kindern und Familien sind bei der Wohnumfeldgestaltung und Entwicklung der sozialen Infrastruktur ein Schwerpunkt. Spielmöglichkeiten und öffentliche Handlungsräume für Kinder und Familien werden erweitert (bspw. Erhaltung, Um- und Neugestaltung sowie Nutzungserweiterung von Freiflächen).

    Wohnortnahe Versorgung und bessere Planung

  3. Hilfen für Kinder und Familien (insbesondere der allgemeine Sozialdienst, Beratungsangebote, Hilfen zur Erziehung und Jugendsozialarbeit, aber auch andere Hilfsangebote für Familien) sollen wohnortnah bzw. sozialraumbezogen und bedarfsgerecht angeboten werden. Die Kommunikation mit Behörden soll für Familien erleichtert werden.
  4. Kinder, Jugendliche und Familien werden nach Möglichkeit an Stadtentwicklungs- und Planungsprozessen beteiligt und bringen ihre Ideen, Interessen und Bedarfe ein. Verfahren, die dies realisieren, werden in den entsprechenden Verwaltungsbereichen entwickelt und eingesetzt.
  5. Die Bedingungen für eine gesunde Entwicklung von Kindern (beispielsweise Mobilität und Straßenverkehr, Lärm und Schadstoffbelastung) werden bestmöglich gestaltet.

    Prävention und Freizeitangebote sind wichtig

  6. Besondere Bedeutung kommt der Verbesserung von präventiven Maßnahmen, Versorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie der Erhaltung aller günstigen Einflussfaktoren und der medizinischen Versorgung zu, insbesondere Maßnahmen der Frühförderung.
  7. Kultur-, Freizeit- und Sportangebote sollen kinder- und familienfreundlich gestaltet sein. Kinder, Jugendliche und Familien sollen am kulturellen und sportlichen Geschehen teilhaben. Dies bedeutet insbesondere, dass Kultur-, Freizeit- und Sportangebote für alle, auch für benachteiligte Gruppen, bekannt gemacht werden, leicht und gefahrenfrei erreichbar sowie bedürfnisorientiert und weit gefächert sind und gefördert werden.

    Gute Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche

  8. Familien erhalten Anerkennung und Würdigung. Kinder- und Familienfreundlichkeit wird ebenso positiv bewertet. Bestehende Angebote sind besser bekannt zu machen. Beispiellösungen werden öffentlich vorgestellt (evtl. Wettbewerbe, Preisauslobungen).
  9. Es sind Rahmenbedingungen zu sichern, die allen Kindern und Jugendlichen Chancen auf Schulbildung und berufliche Entwicklung bieten. Inhaltlich plurale Angebote und differenzierte pädagogische Konzepte oder Profile, die den Interessen der jungen Menschen entsprechen, sind zu fördern. Besonderes Augenmerk soll auf der Entwicklung von Ganztagsangeboten, Gemeinschaftsschulen, Projekten zur Berufsvorbereitung sowie von Angeboten der Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe liegen.
  10. Das bedarfsgerechte Angebot an Kindertageseinrichtungen und anderen familienergänzenden Angeboten ist in hoher Qualität zu sichern. Die Rahmenbedingungen (Personal, Ausstattung, bauliche Unterhaltung) sind weiter zu verbessern.
  11. Das Jugendhilfeangebot ist hinsichtlich seiner Pluralität und Qualität zu fördern. Das partnerschaftliche miteinander von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe wird weiterentwickelt.
  12. Zur Verminderung von Kinder- und Jugenddelinquenz werden präventive und unterstützende Maßnahmen gesichert und stadtteilorientiert weiterentwickelt. Um politisch motivierte Gewalt einzudämmen, werden präventive Projekte und Beratungsangebote weiterentwickelt. Zur Abwendung von Kindesvernachlässigung, Kindeswohlgefährdung und Gewalt gegen Kinder werden präventive Maßnahmen, Hilfsangebote und Netzwerke ausgebaut und weiterentwickelt.

Weiterleitung zur Umsetzung

Diese kommunalen Handlungsleitlinien werden nun an die Kommunalpolitiker und an die verantwortlichen Verwaltungsbereiche weitergeleitet. Spätestens nach zwei Jahren will der Beirat erörtern, ob und wie seine Empfehlungen umgesetzt wurden.

Bilanz zu den Handlungsleitlinien

In den Beiratssitzungen der Jahre 2007, 2008 und Anfang 2009 beschäftigte sich der Kinder- und Familienbeirat systematisch mit diesen „Kommunalen Handlungsleitlinien zur Umsetzung des Kinder- und Familienberichtes“, hinterfragte die Erfüllung des ehemals aufgestellten Maßnahmekataloges, ermittelte aktuellen Handlungsbedarf und unterbreitete neue Handlungsvorschläge. Als Ergebnis werden nunmehr ein Bericht zur Bilanzierung aller Handlungsleitlinien und aktualisierte Kommunale Handlungsleitlinien vorgelegt. Vom Kinder- und Familienbeirat werden zudem 80 Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsleitlinien vorgeschlagen. Spätestens nach zwei Jahren soll der Beirat erörtern, ob und wie die Handlungsempfehlungen umgesetzt wurden.

Vorwort „Bilanz der Kommunalen Handlungsleitlinien aus dem Kinder- und Familienbericht 2000“, Stadt Leipzig
Abschlußbericht des
Kinder- und Familienbeirates 2009

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