Generell ist die Teilnahme von Menschen unter Vollbetreuung an Kommunalwahlen in Sachsen möglich. Mit der folgenden Erklärung aus dem SMI – Sächsisches Staatsministerium des Innern wird Rechtssicherheit für Betroffene und Wahlbehörden geschaffen.
WeiterlesenWählen mit Vollbetreuung 2019 erstmals auf Antrag möglich

Behinderung |Tafel mit Schriftzug Inklusion (c) Dieter Schütz / pixelio.de