„Unangemessene Kosten der Unterkunft – müssen – von der Behörde übernommen werden, wenn der Hilfebedürftige seine erfolglose Wohnungssuche mit entsprechenden Nachweisen belegt.“ Az. S 75 AS 18815/07 ) Immer wieder tobt der Streit um unangemessene Kosten der Unterkunft für Hartz 4 Empfänger. Ist der Spielraum von 10 % zur Warmmiete überschritten, flattert schnell ein Brief ins Haus mit dem Hinweis, dass die Wohnung nicht mehr angemessen sei. Man wird buchstäblich aufgefordert auf Wohnungssuche zu gehen und sich innerhalb von meist 6 Monaten eine neue Bleibe zu suchen, um unangemessene Kosten der Unterkunft zu senken.
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Winterprogramm zur Notunterbringung von Wohnungsnotfällen
Gerade der Winter setzt Menschen ohne festen Wohnsitz extrem zu. Sehr kalte Nächte steigern zudem die Gefahr draußen zu erfrieren. Nicht jeder Obdachlose möchte die Hilfe der jeweiligen Kommune oder Gemeinde, wo er sich gerade aufhält annehmen. Trotzdem steht auch in diesem Jahr in Leipzig wieder in der Kaltwetterperiode eine ausreichende Anzahl Betten zur Unterbringung zur Verfügung.
WeiterlesenBUT: Kostenübernahme bei Anlieferung von Mittagessen nach Hause möglich
Die Anlieferung von Mittagessen nach Hause kann auch durch Bildung und Teilhabe finanziert werden. Dieses Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
WeiterlesenRichtwerte für die Kosten der Unterkunft werden angepasst
Die Stadt Leipzig passt die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft (KdU) der Mietpreisentwicklung an. Zur Ermittlung der neuen Richtwerte für die Kosten der Unterkunft hat das Sozialamt ein sogenanntes „Schlüssiges Konzept“ erarbeitet. Diese Verwaltungsvorlage wurde gestern durch Oberbürgermeister Burkhard Jung in seiner Dienstberatung bestätigt. Die neuen KdU-Sätze gelten ab 1. Februar 2020. Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am 26. Februar 2020 informiert.
WeiterlesenSatzung zur Schülerbeförderung Leipzig angepasst
Der Stadtrat hat in seiner Julisitzung einer Änderung der Schülerbeförderungssatzung zugestimmt.Daraus ergeben sich vor allem Änderungen für bisherige Nutzer der Leipzig-Pass-Ermäßigung. Zugleich wurde die Schülerbeförderungssatzung nutzerfreundlicher gestaltet.
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