„Unangemessene Kosten der Unterkunft – müssen – von der Behörde übernommen werden, wenn der Hilfebedürftige seine erfolglose Wohnungssuche mit entsprechenden Nachweisen belegt.“ Az. S 75 AS 18815/07 ) Immer wieder tobt der Streit um unangemessene Kosten der Unterkunft für Hartz 4 Empfänger. Ist der Spielraum von 10 % zur Warmmiete überschritten, flattert schnell ein Brief ins Haus mit dem Hinweis, dass die Wohnung nicht mehr angemessen sei. Man wird buchstäblich aufgefordert auf Wohnungssuche zu gehen und sich innerhalb von meist 6 Monaten eine neue Bleibe zu suchen, um unangemessene Kosten der Unterkunft zu senken.
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