Eltern, die ihr Kind in einer Krippe, einem Kindergarten oder bei einer Tagesmutter / einem Tagesvater bilden und betreuen lassen, möchten sich sehr gern beteiligen. Über die Möglichkeiten die das Gesetz, sowohl auf Bundes- als auch Landesebene vorsieht, informiert das Seminar Familienwissen Elternmitwirkung. Schon im Grundgesetz steht, dass ein Kind zu erziehen das natürliche Recht der Eltern ist. Eltern sind und bleiben das Zünglein an der Waage, wenn es um das Wohl ihres Kindes geht. Sie entscheiden und sie sind auch, wenn das Kind eine Bildungseinrichtung besucht, an allen wesentlichen Entscheidungen rund um ihr Kind zu beteiligen. Sie haben auch ein uneingeschränktes Recht auf Information.
Weiterlesen09-09-10 Schluss mit den Ausreden – Elternmitwirkung

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