Streik in den kommunalen Kindertagesstätten Leipzigs

das etwas andere Jugend- und Kinderzimmer (c) ssabyo77 / pixabay.de

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Wie immer kurzfristig kündigt sich ein Streik in den kommunalen Kindertagesstätten Leipzigs an. Während heute erst die genaue Liste der betroffenen KiTas bekannt gegeben wurde, haben Eltern eigentlich nur noch am Wochenende Zeit eine adäquate Betreuungslösung zu finden. Bereits am kommenden Montag, den 17.3.2014 wird es im Rahmen der derzeitigen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zu einem Warnstreik kommen.

KiTa geschlossen wohin mit dem Kind?

Über den konkreten Streikaufruf für Montag wurden die Eltern erst heute mit einem Brief informiert, der in den Kindertageseinrichtungen bei der Abholung des Kindes ausgehändigt und im Hortbereich den Kindern mit nach Hause gegeben wurde. Während es nun in mindestens 12 Kindertagesstätten und 22 Horte am kommenden Montag heißt, geschlossen wegen Streik, müssen sich Eltern dennoch kaum Sorgen machen.

Auch, wenn es kurzfristig und vielleicht für einige (trotz der Aushänge  in den Einrichtungen im Laufe der letzten Woche) noch überraschend kommt, dürfen Eltern im Notfall an ihrer Arbeitsstätte fehlen ohne, dass sie mit Gehaltseinbußen rechnen müssen. Die Zeche für die Familienfreundlichkeit zahlen die Arbeitgeber.  Während sie nun ebenso kurzfristig (unbezahlten) Freistellungen ihrer MitarbeiterInnen nach § 616 BGB stattgeben müssen, drückt den ein oder anderen vielleicht auch die plötzlich dünnere Personaldecke.

Die Einrichtungen, die es betrifft, wollen wir ihnen an dieser Stelle nicht vorenthalten:

Kitas im Stadtbezirk West: 

KiTas im Stadtbezirk Nordwest

KiTas im Stadtbezirk Ost

KiTas im Stadtbezirk Mitte

KiTas im Stadtbezirk Nordost

KiTas im Stadtbezirk Südost

KiTas im Stadtbezirk Süd

KiTas im Stadtbezirk Südwest

KiTas im Stadtbezirk Altwest

KiTas im Stadtbezirk Nord

Aufsichtspflicht liegt bei den Sorgeberechtigten

Besucht ihr Kind eine Schule deren Hort bestreikt wird, wurden sie durch das Personal in den Einrichtungen informiert, dass die Aufsichtspflicht der Schule zur offiziellen Öffnung des Schulhauses beginnt und mit Unterrichtsschluss endet. D.h. Kinder, die kein Mittagessen bestellt haben, werden nach der letzten Stunde direkt nach Hause geschickt. Der Schulweg liegt sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg in Verantwortung der Eltern.

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