Junge Mutter sein und gleichzeitig berufstätig? Dann sind familienfreundliche Arbeitszeiten und eine gute Work-Life-Balance gefragt. Aber kann eine junge Mutter ihr Kind auch während der Arbeitszeit stillen? Der Deutsche Hebammenverband wird zur Weltstillwoche, die dieses Jahr vom 28. September bis 4. Oktober unter dem Motto „Stillen und Beruf – gemeinsam geht’s“ stattfindet, bundesweit zahlreiche familienfreundliche Unternehmen besuchen. Im Vorfeld hat der Sächsische Hebammenverband die Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH nun als stillfreundlichen Betrieb ausgezeichnet. Gewürdigt wird damit die besonders familienfreundliche Einstellung und Atmosphäre bei den KWL.
Angebote für junge Mütter
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist bei den Leipziger Wasserwerken ein wesentlicher Aspekt bei der Gewinnung und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern. Seit 2008 ist das Unternehmen für seine familienfreundliche Ausrichtung und Angebote zertifiziert. Davon profitieren rund 520 Mitarbeiter – und dabei eben auch junge Mütter. Durchschnittlich sieben Geburten allein bei beschäftigten Mitarbeiterinnen zählt die KWL jährlich. Insgesamt haben die KWL-Mitarbeiter aktuell 123 Kinder bis 14 Jahre bei ihrem Unternehmen gemeldet.
„In der Regel nehmen Mitarbeiterinnen nach der Geburt die Arbeit nach einem Jahr Elternzeit wieder auf. Flexible Arbeitszeiten durch Gleitzeitregelungen, Unterstützung bei der Findung eines Betreuungsplatzes, Hilfen beim Wiedereinstieg oder Familienschichten sind nur einige der Angebote, welche die Rückkehr erleichtern sollen“, sagt der Kaufmännische KWL-Geschäftsführer Michael Theis. Den Frauen stehen dabei auch Rückzugsmöglichkeiten in abschließbare Büros oder Besprechungsräume oder die Nutzung eines Ruheraumes zur Verfügung. „Wenn hier der Bedarf besteht, zu stillen oder Muttermilch abzupumpen, so können wir dies unkompliziert gewährleisten“, sagt Theis.
Möglichkeiten für Rückzug und Privatsphäre
Die seit 1991 stattfindende Weltstillwoche macht jeden Herbst international darauf aufmerksam, wie bedeutsam es für die Gesundheitsprävention ist, dass Mütter ihre Kinder stillen können. „Stillen im Unternehmen zu fördern, lohnt sich für alle. Muttermilch ist der Goldstandard in der Ernährung von Babys und Kleinkinder. Wird nur sehr kurz oder gar nicht gestillt, steigt das Risiko für eine Vielzahl von Erkrankungen bei Mutter und Kind“, sagt Lysann Redeker, Beauftragte für Stillen und Ernährung im Sächsischen Hebammenverband. „Wird das Stillen aktiv von einer Firma unterstützt, kann dies ein Aspekt sein, dass weibliche Angestellten früher an den alten Arbeitsplatz zurückkehren. Allein zu wissen, dass es im Unternehmen die Möglichkeit zu Rückzug und Privatsphäre zum Stillen gäbe, schafft für junge Mütter ein Klima des Willkommen seins.“
Der Arbeitgeber sollte rechtzeitig informiert werden, damit individuell geschaut werden kann, was die Stillende braucht. „Es muss kein extra Stillzimmer eingerichtet werden, wenn die Frau in einem eigenen Büro arbeitet, das sich abschließen lässt. Vielleicht gibt es einen Konferenzraum, den man für die eigenen Still- oder Abpumpzeiten blocken kann. Wichtig ist nur, dass die Frau dort ungestört ist und sich wohl fühlt“, sagt Redeker.
Rat und Hilfe gibt es beim Hebammenverband unter www.hebammenverband.de/familie/stillen/.
Als rechtliche Rahmenbedingungen sind hier der §2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sowie § 31 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) und §§ 1 und 3 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) zu nennen.