als dienstleister für die vereinbarkeit von beruf und familie beauftragen uns unternehmen auch mit der ‚ansiedlung‘ von mitarbeitern (und deren familienmitgliedern) aus anderen teilen deutschlands, europas und der ganzen welt. auf grundlage der geltenden bundes- und landesgesetze haben wir, mangels existenz, eine schriftliche bedarfsanmeldung entwickelt, die einfach zu verstehen ist. immer öfter ist jedoch nicht ganz klar, warum einzelne jugendämter oder kommunen, die bedarfsanmeldung mittels antrag falsch verstehen oder eventuell auch falsch verstehen wollen.
Keine Beratung und Unterstützung wie im Gesetz geschrieben
in den beigefügten dokumenten (antwortschreiben jugendamt leipzig, familie mit aktuellem wohnort außerhalb deutschland, seite 1 und antwortschreiben jugendamt leipzig, familie mit aktuellem wohnort außerhalb deutschland, seite 2 ) kommt das jugendamt leipzig aber seiner funktion beratend und unterstützend zur seite zu stehen in keinem masse nach.
Die Aufnahme erfolgt jedoch nicht auf Antrag, sondern Sie haben die Möglichkeit sich über das Elternportal [Webadresse des steuer- bzw. stromfinanzierten und leider seit längerem keine Kindergartenplätze ausweisenden Stadtsystems, Anm. familienfreund KG] einen Überblick über die freien Platzkapazitäten sechs Monate im vorherein zu verschaffen. Über dieses Portal haben Sie dann die Möglichkeit sich einen Platz zu reservieren. Nach Reservierung haben Sie maximal zwei Wochen Zeit Kontakt mit dem/der LeiterIn zum Abschluss eines Betreuungsvertrages aufzunehmen.
Von auswärts ist das Buchen unmöglich
leider fehlt der hinweis, das es der familie nicht möglich sein würde – vorausgesetzt, sie hätte überhaupt einen kindergartenplatz angezeigt bekommen – einen platz zu buchen. es wird nämlich bei eingabe der adressdaten des kindes mittels datenabgleich mit dem einwohnermeldeamt geprüft, ob das kind [zum zeitpunkt der buchung] in leipzig gemeldet ist. für alle anderen, also markkleeberger oder new yorker (mit der absicht in die mitteldeutsche metropole leipzig ziehen zu wollen) ist es notwendig, schriftlich ein ticket zu beantragen, welches dann genau 14 tage gültigkeit hat. von einer willkommensmentalität ist hier seitens des jugendamtes überhaupt nichts zu spüren.
weiter heißt es:
Derzeit sind die Verträge aller Schulanfängerkinder 2011 noch im System erfasst. Damit diese Plätze wieder neu vergeben werden können, müssen die Verträge gekündigt werden. Dazu haben die Eltern [in kommunalen Kindertageseinrichtungen, Anmerkung familienfreund KG] eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende. Somit werden über das Elternportal [Webadresse wie oben] erst ab 2. Quartal 2011 wieder freie Plätze sichtbar.
Ist das eine Bankrotterklärung?
es gibt einen rechtsanspruch für einen kindergartenplatz – und nicht nur ein anliegen der stadt leipzig , wie im 1. absatz des schreibens zu lesen ist – und die abteilungsleiterin teilt lapidar mit, das es – aufgrund der kündigungsfristen der eltern – in einem Informationssystem (!) keine sichtbaren , freien plätze zum zuzug der ausländischen familie gibt. zum glück sind ja die anderen schuld. wenigstens wird ja der familie angeboten, wenn sie 4 wochen vor dem termin noch keinen platz haben, können sie ja zu den öffnungszeiten vorbeikommen oder anrufen, dann werde man auf jeden fall helfen.
danke, liebe stadtverwaltung. jede initiative zur neuansiedlung von unternehmen mit fach- und führungskräften aus anderen teilen deutschlands oder der welt wird so erstklassig konterkariert. und das heere ziel “ ‚Familienfreundlichkeit‘ als Standortvorteil für Leipzig vermarkten “ [zitat: https://web.archive.org/web/20071012090400/http://www.familienstadt-leipzig.de/ wird so wohl nie erreicht.
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