Der Stadtrat hat in seiner Julisitzung einer Änderung der Schülerbeförderungssatzung zugestimmt. Daraus ergeben sich vor allem Änderungen für bisherige Nutzer der Leipzig-Pass-Ermäßigung. Zugleich wurde die Schülerbeförderungsatzung Stadt Leipzig 2013 nutzerfreundlicher gestaltet. Durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes entfällt ab dem kommenden Schuljahr die Leipzig-Pass-Ermäßigung in der Schülerbeförderungssatzung in Leipzig.
Schüler bzw. deren Sorgeberechtigte,die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können ab sofort die über der Eigenleistung von fünf Euro pro Monat liegenden Kosten für den Kauf der Schüler-Card über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Wird eine Schüler-Mobil-Card erworben, werden die Kosten einer SchülerCard anerkannt. Um den Zuschuss zur erhalten, muss bis spätestens 31. August ein „Antrag auf Leistungen für Bildung- und Teilhabe – Schülerbeförderung“ gestellt werden.
Formulare sind im Internet unter www.leipzig.de/bildungspaket, im Sozialamt, in den Bürgerämtern und bei den LVB-Servicestellenerhältlich. Für Fragen bezüglich des Bildungs- und Teilhabepakets stehen das Sozialamt, Bereich Bildung undTeilhabe, zur Verfügung: Tel. 0341 123- 6501, E-Mail: but.sozialamt @leipzig.de. Fragen bezüglich der Schülerbeförderung Leipzig beantwortet das Amt für Jugend, Familie und Bildung, Bereich Schülerbeförderung zu den üblichen Öffnungszeiten oder telefonisch: 0341 123-1149, E-Mail: schuelerbefoerderung@leipzig.de.
Weitere Änderungen betreffen die Kilometerpauschale und die Abrechnungsfristen. Bei genehmigter Nutzung eines Privat-Pkws können künftig 0,33 Euro statt bisher 0,16 Euro abgerechnet werden. Um auch nach den Sommerferien noch die Möglichkeit zu haben, die Abrechnungen aus dem vorangegangenenSchuljahr fristgerecht abzuliefern, wurde zudem der bisherige Abgabetermin vom 1. September auf einen Monat nach Beginn des neuen Schuljahres verlängert.
[Update: 10.02.2015] Neufassung der Satzung zur Schülerbeförderung Leipzig
Die Schülerbeförderungssatzung der Stadt Leipzig soll geändert werden. Dafür sprach sich Oberbürgermeister Burkhard Jung auf Vorschlag von Bürgermeister Thomas Fabian in seiner Dienstberatung aus. Künftig soll der Eigenanteil der Antragsteller für jede notwendige Schülerbeförderung Leipzig bei 175 Euro pro Schuljahr liegen. Gleichzeitig wird die Stadt Leipzig die den Eigenanteil übersteigenden Beförderungskosten für alle anspruchsberechtigten Schüler tragen.
Damit wird eine Ungleichbehandlung zwischen Schülern mit und ohne Behinderung sowie zwischen Leipziger und auswärtigen Schülern behoben. Die entsprechende Verwaltungsvorlage soll dem Stadtrat voraussichtlich in seiner März-Sitzung vorgelegt werden. Die Personensorgeberechtigten eines Schülers tragen den Eigenanteil in Höhe des vollen Preises einer SchülerCard wie bisher selbst. Auch die Mehrkosten für die Nutzung der SchülerMobilCard übernehmen die Personensorgeberechtigten weiterhin selbst.
Bei der privaten PKW-Nutzung soll die Erstattung weiterhin 0,33 Euro pro anzurechnenden Kilometer betragen. Auch der Eigenanteil für zurückgelegte Fahrten mit dem privaten PKW beträgt 175 Euro. Für jeden weiteren regelmäßig mitgenommenen Schüler, der die Voraussetzung für die Erstattung der Fahrtkosten gemäß der Satzung erfüllt, wird eine Mitnahmeentschädigung in Höhe von 0,02 Euro/km gemäß Sächsischem Reisekostengesetz angerechnet. Ein eigener Erstattungsanspruch durch den mitgenommenen Schüler besteht nicht.
In Sonderfällen können auch Schüler in Vorbereitungsklassen (DAZ-Klasse = Deutsch als Zweitsprache) oder LRS-Klassen (Lese-Rechtschreib-Schwäche), die sich nicht in unmittelbarer Wohnortnähe befinden, einen Beförderungsantrag stellen. Fragen zur Schülerbeförderung beantwortet das Amt für Jugend, Familie und Bildung, Bereich Schülerbeförderung, zu den üblichen Öffnungszeiten, telefonisch: 0341 123-1149 oder per E-Mail: schuelerbefoerderung@leipzig.de
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