Die Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen – Kitasatzung – vom 23. Juni 2011 ist unwirksam. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom heutigen Tage – 1 C 15/12 – festgestellt.
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