Notbetreuung in Leipzig: Es könnte besser sein

Notbetreuung für Kinder in systemrelevanten Berufen (c) Clker-Free-Vector-Images / pixabay.de

Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen (c) Clker-Free-Vector-Images / pixabay.de

Im Zuge der Corona-Krise sind gerade die systemrelevanten Berufsgruppen besonders gefordert und belastet. Die Liste der systemrelevanten Berufe ist bekannt und sehr lang. In der Allgemeinverfügung des Landes Sachsen steht, dass diese Mitarbeiter und ihre Familien, insbesondere ihre Kinder, in dieser Krise mit Notbetreuung versorgt werden.

Theorie versus Praxis: Jede Einrichtung bietet Ihre eigene Notbetreuung an

Im Rahmen der Betreuung durch den Familienservice, haben wir für zwei Eltern in systemrelevanten Berufen letzte Woche eine Notbetreuung organisiert. Anlass war, dass die Einrichtung des Kindes, in dem Fall eine Oberschule, keine den Arbeitszeiten der Eltern angepasste, Notbetreuung anbieten konnte. Ebenso wurde den Eltern schon mitgeteilt, dass es keine Notbetreuung während der Ferien geben würde. Das Angebot der Einrichtung lautete auf telefonische Nachfrage lediglich von 07:45 Uhr bis 11:30 Uhr.

Eine individuelle Lösung für das Kindeswohl musste her

Bei der Lösungserarbeitung wurde auf Nachfrage beim Träger und der Stadt Leipzig schnell klar, dass es keine Liste mit Einrichtungen zur Notbetreuung gibt. Damit sind systemrelevante Arbeitnehmer praktisch auf sich gestellt. Sie müssen das Angebot annehmen, was die Einrichtung des Kindes anbietet oder sich selbst was organisieren. Diese Intransparenz führt bei Arbeitnehmern zu Verunsicherung und zusätzlicher Belastung. Wer schon viel zu tun hat, findet kaum die Zeit, sich telefonisch an die Einrichtungen, den Träger oder die Kommune zu wenden, um Angebote zu recherchieren.

Notwendige Informationen bereits verfügbar

Nun stellst sich die Frage, warum die Dienstleister für Kinderbetreuung nicht wiederum den Eltern in Berufen mit kritischer Infrastruktur bedarfsgerechte Angebote zur Notbetreuung machen? Alle Informationen liegen den Einrichtungen bereits vor. Gerade in der Krise sind sowohl normale Arbeitszeiten als auch, wenn erforderlich Einsatzzeiten und Überstunden abzudecken.

Kann Ihr Kind wirklich nicht allein bleiben?

Ein weitere Punkt kam bei der Organisation der Notbetreuung zum Tragen. Wir hatten das Gefühl, dass im Rahmen der Telefonate geprüft und gefeilscht wurde, ob das Kind aufgrund des Alters überhaupt noch betreut werden muss. Es ist jedoch eine Entscheidung der Eltern, ob Ihr Kind in der Lage ist, sich zu Hause über längeren Zeitraum komplett allein zu versorgen, zu betreuen und gegebenenfalls Schulaufgaben zu erledigen. Der Wunsch sein Kind in guten Händen zu wissen, während man vielleicht nicht genau sagen kann, ob pünktlich Feierabend ist, erfüllt ein Grundbedürfnis von Sicherheit für Mütter und Väter in systemrelevanten Berufen.

Fürchten sie, als Eltern oder Fachkräfte, um das Kindeswohl kann ebenfalls mit Unterstützung des Jugendamtes eine Notbetreuung stattfinden.

Am Ende wurden wir vom Jugendamt an den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) der Stadt Leipzig verwiesen. Gemeinsam mit dem ASD ist es uns dann gelungen eine adäquate Betreuung in Arbeitsplatznähe zu finden und umzusetzen.

Mindestens Betreuung für einen Vollzeitjob

Mütter und Väter in systemrelevanten Berufen benötigen mindestens eine Betreuung von achtdreiviertel Stunden in einem Vollzeitjob. In Zeiten der Krise, wo Schichtarbeit und Überstunden für systemrelevante Berufe an der Tagesordnung sind, ist es unumgänglich die Notbetreuung von Kindern bedarfsgerecht und zentraler auszugestalten. In Kommunen, besonders in großen Kommunen, wie Leipzig, Dresden und Chemnitz ist es aus unserer Sicht unwirtschaftlich, wenn jede Einrichtung ein Minimalangebot entsprechend ihrer Öffnungs- und Unterrichtszeiten anbietet. Die trägerübergreifende Betreuung aller Kinder ist erforderlich. Um Fahrt- und Arbeitswege abzukürzen, müssten je Stadtbezirk bzw. Stadtteil eine Einrichtung bedarfsgerecht 24/7 Betreuung anbieten.

Ein echtes Notbetreuungskonzept muss erarbeitet werden

Erforderlich ist aus unserer Sicht, dass das Land gemeinsam mit dem Landesjugendamt und dem Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe:

  1. kommunal bzw. regional eine Anzahl von flexibilisierten Betreuungsangeboten aus dem Pool aller verfügbaren Einrichtungen als Notbetreuung öffnet.
  2. im Katastrophenfall, wie jetzt, eine 24/7 Notbetreuung entsprechend Einsatz- und Arbeitszeiten (Mehrschichtsystem) zur Verfügung stellt.
  3. nicht alle Einrichtungen zur Notbetreuung verpflichtet sondern geeignete Einrichtung trägerübergreifend geöffnet werden.
  4. die Betreuung in diesen Einrichtungen durch einen Pool aus allen einsatzfähigen Fachkräften abdeckt wird.
  5. die Angebote der Notbetreuung für alle transparent abbildet, um durch die Vorlage der erforderlichen Unterlagen eine Betreuung zu gewährleisten.

Sie, liebe Mütter und Väter, in systemrelevanten Berufen müssen gerade jetzt den Kopf in ihrem Beruf freihaben. Als Familienbüro Leipzig halten wir es für notwendig, dass ein übergreifendes, verbindendes Konzept zur Notbetreuung im Katastrophenfall erarbeitet wird, was zukünftig für alle Katastrophen mit dieser Art von Einschränkungen zum Einsatz kommt. Auch die Frage der Finanzierung dieser Notbetreuung muss vorab geregelt werden. Eltern, die eine Notbetreuung benötigen, müssen aktiv und nicht erst auf Nachfrage unterstützt werden.

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