kurz und knapp zum bildungspaket

Schule Schriftzug (c) S. Hofschläger / pixelio.de

Schule Schriftzug (c) S. Hofschläger / pixelio.de

bildung für a l l e von anfang an – dieses motto sorgte bereits beim leipziger bildungsfest für rege beteiligung und diskussionen. nur 3 jahre nach dem letzten bildungsfest kann man das hier so lesen: „liebe bürgerinnen und bürger, das bildungspaket gibt 2,5 millionen bedürftigen kindern aus geringverdienerfamilien mehr zukunftschancen. sie haben jetzt einen rechtsanspruch auf bildung und aufs mitmachen.“

und das steckt dahinter:

unkompliziert, schnell und rund um sorglos? das gesetz zum bildungs- und teilhabepaket ist am heutigen dienstag, 29. märz 2011, im bundesgesetzblatt verkündet worden.

rückwirkend für die zeit ab q. januar 2011 sollen empfänger von grundsicherung und wohngeld mittel aus dem bildungs- und teilhabepaket beantragen. beim jobcenter (empfänger sgb II und sozialgeld) sind anträge zu stellen. noch bis zum 30.4. 2011 kann die rückwirkende leistung ab januar 2011 beantragt werden.

für familien, die sozialhilfe, wohngeld oder den kinderzuschlag erhalten, sind die jobcenter nicht zuständig. die kreise oder kreisfreien städte (erreichbar zum beispiel im rathaus, im bürgeramt oder in der kreisverwaltung) nennen diesen familien den richtigen ansprechpartner und klären einzelheiten. von familien, die wohngeld oder den kinderzuschlag beziehen, nimmt die familienkasse übergangsweise bis zum 31. mai 2011 die anträge entgegen.

auf folgende leistungen besteht ein rechtsanspruch:

  • zuschuss für das gemeinsame mittag­essen (gibt es dann, wenn schule, hort oder kita ein entsprechendes angebot bereit­halten) – der eigenanteil beträgt 1 euro
  • lernförderung kann in anspruch genommen werden, wenn die schule den bedarf bestätigt und gibt es keine vergleichbaren schulischen angebote gibt
  • einen beitrag für sport und kultur in höhe von monatlich bis zu 10 euro
  • schulbedarf und ausflüge: zu beginn des schuljahres 70 euro und jeweils im februar darauf 30 euro. die kostenübernahme eintägiger ausflüge in schulen und kitas kann beantragt werden
  • schülerbeförderung – wenn es die Kosten nicht andersweitig gedeckt werden

abgerechnet wird entweder über einen gutschein oder zwischen kommune und anbieter.  weitere fragen und ein paar antworten gibt es hier .

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