Kommunal-Kombi für freie Träger: Bei 180 Euro hört die Vorfreude auf

Leipzig Stadtansicht (c) ThomasWolter / pixabay.de

Leipzig Stadtansicht (c) ThomasWolter / pixabay.de

Dörthe Stanke. Der Festsaal des Neuen Rathauses war bis auf den letzten Platz gefüllt am Donnerstagnachmittag. Kein Wunder ging es doch um Geld für Arbeitsplätze. Die Bundesregierung hat ein neues Beschäftigungsprogramm aufgelegt, das Kommunen und freien Trägern ermöglichen soll, Langzeitarbeitslose in Lohn und Brot zu bringen. Und da Beschäftigungsprogramme bekanntlich komplexe Gebilde mit eigenen bürokratischen Spielregeln sind, waren Vertreter von den verantwortlichen Bundesbehörden, dem Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig angetreten, das Programm zu erläutern.

Ziel des Programms ist es, in strukturschwachen Regionen zusätzliche, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen. Diese „förderfähigen Regionen“ sind bundesweit genau definiert. In Sachsen gehören 21 kreisfreie Städte und Landkreise mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 15 Prozent dazu – unter anderem Leipzig. Sowohl der Arbeitslose als auch die Trägerinstitution müssen dort ihren Arbeits- und Wohnsitz haben, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Pech, wenn man vielleicht in Markleeberg wohnt und in Leipzig arbeiten will.

Insgesamt stellt der Freistaat knapp 54 Millionen Euro für das Programm bereit, 6.300 Langzeitarbeitslose sollen damit bezuschusst werden. In Leipzig sollen 1.334 neue Arbeitsplätze entstehen, die Hälfte davon in Trägerschaft des Kommunalen Eigenbetriebes Engelsdorf. Die zweite Hälfte, 667 Stellen, soll durch freie Träger besetzt werden. Weitere Bedingungen: Nur Menschen, die seit mindetens zwei Jahren arbeitslos gemeldet und die seit mindestens 12 Monaten ALG II beziehen, werden gefördert. Der Arbeitsplatz muss zusätzlich geschaffen werden und er muss im öffentlichen Interesse liegen. Das heißt, es können nicht schon bestehende Stellen finanziert werden. Ein weiterer Unterschied herkömmlichen ABM-Massnahmen ist, dass die Förderdauer bis zu drei Jahre betragen kann. Sowohl kommunale als auch freie Träger können einen kommunal-kombi-Arbeitsplatz beantragen.

Richtarbeitszeit sind 30 Stunden pro Woche, der Lohn beträgt 1.200 Euro Sozialversicherungsbeiträge inklusive. Davon trägt der Bund bis zu 800 Euro, der Freistaat Sachsen fördert jeden so entstandenen Arbeitsplatz mit 220 Euro pro Monat. Übrig bleibt ein Betrag von 180 Euro, den die Arbeitgeber, also die Kommunen bzw. die freien Träger selbst aufbringen müssen. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer, zumindest für die freien Träger. Denn viele gemeinnützige Vereine werden einen monatlichen Zuschuss von 180 Euro nicht aufbringen können.

Michael Schimansky, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung in Leipzig, erklärte, dass nach bisherigem Arbeitsstand in der Verwaltung, die Stadt diesen Eigenanteil nicht auch für die freien Träger werde übernehmen können. Ein entsprechender Stadtratsbeschluss steht allerdings noch aus und wird wohl kontrovers diskutiert werden. Die im Publikum anwesende SPD-Stadträtin Anke Kästner kündigte an, sich für die Übernahme des Arbeitsgeberanteils der freien Träger durch die Kommune einsetzen zu wollen.

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veröffentlicht von: Lizzy-Online-Redaktion am Samstag, 05. April 2008

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