Kleinprojekteförderung vom Kulturamt Leipzig

Nichtkommerzielle Kleinprojektförderung für Künstler und Kultursachaffende (c) Kiên Trịnh / pixabay.de

Nichtkommerzielle Kleinprojektförderung für Künstler und Kultursachaffende (c) Kiên Trịnh / pixabay.de

Eine nichtkommerzielle Kleinprojekteförderung für Künstler und Kultursachaffende hat die Stadt Leipzig als Förderprogramm ins Leben gerufen. Damit hat das Kulturamt der Stadt Leipzig seine Förderung im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie neu ausgerichtet.

Corona trifft alle Branchen aber vor allem Selbstständige hart

Corona hat nicht nur Kunst und Kultur hart getroffen. Nicht der Virus selbst ist das Problem sondern der damit verbundene Shuttdown der gesamten Wirtschaft. Zahlreiche (Solo-)Selbstständige sind aktuell in einer Existenzkrise, die sie nicht selbst verursacht haben. Der Markt für Angebot und Nachfrage ist praktisch über Nacht zusammengebrochen. Der Gang zum Jobcenter, um Grundsicherung zu beantragen ist derzeit die einzige Antwort der Politik auf die Frage: Von was sollen wir leben?

Jetzt Anträge auf Förderung stellen

Um so erfreulicher ist es, dass das Kulturamt Leipzig aus dem Dornröschenschlaf erwacht ist und seine Förderinstrumente für Künstler und Kulturschaffende neu ausgerichtet hat. Herausgekommen ist eine nichtkommerzielle Kleinprojekteförderung. Ab sofort kannst Du Anträge auf die Förderung von solchen Kleinprojekten der freien Kunst und Kultur stellen. Die Förderung richtet sich an Projekte, die im digitalen Raum (Internet/TV/Radio) stattfinden. Hierfür stehen rund 40.000 Euro zur Verfügung. Wie auch andere Branchen es tun, sollen auch Künstler und Kulturschaffende die Möglichkeit bekommen, ihre kulturellen Projekte digital ins Internet zu verlängern.

Neue Formate entwickeln

In Zeiten, wo Du physische Treffen auf ein Minimum reduzieren sollst, bietet das Kulturamt Leipzig so die Möglichkeit spannende Ideen zu entwickeln und neuen Formaten Raum zu geben. Die letzte Meile zum Kunden online wird für Dich so gefördert und unterstützt. Wichtig ist, dass es formal keine Gewinnerzielungsabsicht geben soll und kann. Die Kleinprojekteförderung richtet sich an nichtkommerzielle Vorhaben mit kulturell-künstlerischem Charakter. Dein Projekteund damit Fördergegenstand ist zu digitalisieren und muss öffentlich zugänglich bzw. sichtbar sein. Als Kleinprojekte gelten Vorhaben mit Gesamtaufwendungen von maximal 1.500 Euro. Insgesamt stehen 40000 Euro zur Verfügung.

Antragsformalitäten und -stellung

Die Anträge müssen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingereicht werden. Insofern Fördermittel zur Verfügung stehen, ist eine Antragsstellung fortlaufend bis zum 15.11.2020 möglich. Ein Antrag auf Förderung eines Kleinprojekts kann frühestens zehn Wochen, muss aber spätestens vier Wochen vor Beginn des Vorhabens bei der Stadt Leipzig eingegangen sein. Als Referenzdatum gilt der Termin, zu dem das Projekt im digitalen Raum für die Öffentlichkeit sichtbar wird. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei Bedarf die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen. Das Kulturamt bittet darum, von einer persönlichen Abgabe des Antrags abzusehen.

Weitere Fakten zur Kleinprojekteförderung im Überblick:

  • antragsberechtigt ist grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person, die ihren Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig hat und gemeinwohlorientiert kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert.
  • Alle Anträge auf Kleinprojekteförderung werden durch das Kulturamt der Stadt Leipzig formal und inhaltlich geprüft.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Die vollständigen Zuwendungsbestimmungen, das Antragsformular sowie alle notwendigen Informationen gibt es hier.
  • Eine Beratung im Vorfeld durch das Kulturamt ist für Dich und Dein Projekt empfehlenswert.

Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die vom Freistaat Sachsen und/oder der Stadt Leipzig bereits institutionell gefördert werden.

Ein Kommentar

  1. Vor 15 Jahren wurde im Leipziger Musikviertel an der Lampestrasse 1 in Anwesenheit
    von Gewandhauskapellmeister das Mendelssohn-Ufer eingeweiht. Schon damals wurde
    von Seiten des Kulturamtes versprochen, an diesem Ort eine Tafel anzubringen,
    die auf Besonderheiten des Mendelssohn-Ufers am Pleißemühlgraben hinweist.Die terrassenförmige Anlage und ihre Holzsitze symbolisieren die ersten Takte vom Violinkonzert
    e-Moll von Felix Mendelssohn Bartholdy. Es wäre gerade im diesjährigen Mendelssohn-Bartholdy – Jahr eine schöne Geste von der Stadt Leipzig, diese kleine Form der Ehrung
    zu verwirklichen, zumal sich hier täglich hunderte Bürger, vor allem Studenten und auswärtige Touristen ausruhen, aber keinen inhaltlich Bezug auf diese Stätte vorfinden.
    Mehrere Bemühungen von Bürgern zur Anbringung einer geeigneten Tafel etc. fanden
    kein Gehör bei den zuständigen Ämtern der Stadt Leipzig. Eine kürzliche Petition von seiner mir bekannten Bürgerin an das Kulturamt, verbunden mit der Ankündigung einer Spende
    zur Realisierung des Vorhaben an das Kulturamt ,wurde an das Grünflächenamt nach meiner
    Kenntnis kommentarlos weitergeleitet und schließlich aus verschiedenen Gründen jetzt
    abgelehnt. Der Hauptgrund: für so etwas keine finanziellen Mittel ! Meiner Meinung
    brauchte eine Tafel oder ähnliches nicht so aufwendig gestaltet werden, der Info-Inhalt
    wäre das Wichtigste !
    Bitte an die Leitung des Kulturamtes , sich mit dem Bürgeranliegen noch einmal zu beschäftigen. Vielleicht könnten dafür noch ein paar EURO-Gelder aus der
    Kulturförderung für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt werden.
    Bei Bedarf können Kopien des bisherigen diesbezüglichen Schriftverkehrs gerne
    zur Verfügung gestellt werden.
    Mit besten Grüßen aus dem Leipziger Musikviertel – Gustav-A. Steinert, Freier Journalist
    Telefon 0341 – 960 62 62

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert