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Zum ersten April sinken die Elternbeiträge in Leipziger Kindertagesstätten. Einen kostenlosen Download einer Übersicht zu den neuen Elternbeiträgen haben wir bereitgestellt. Die Regelung zu den Elternbeiträgen ergibt sich vor allem aus dem sächsischen Kindertagesstättengesetz. Dieses sieht vor, dass die Bundesland Sachsen, die Kommunen also auch die Eltern die Beiträge für einen Betreuungsplatz im öffentlichen Bedarfsplan zu je einem Drittel tragen. Die realen Kosten für einen Betreuungsplatz liegen bei knapp 800 Euro.
Jeder trägt ein Stück vom Kuchen
Die Landespauschale ist seit Jahren unverändert bei 140 Euro. Während die Elternbeiträge entsprechend dem Anteil an den anfallenden Betriebskosten der Einrichtung prozentual zwischen 23 und 30% liegen. Das heißt vor allem, dass die Kommunen den übergroßen Restbetrag zum Betreuungsplatz zahlen. Die Eltern werden entlastet und die Elternbeiträge können sinken, wenn die Betriebskosten sinken. Steigen die Betriebskosten kann es im Rahmen des prozentual zu tragenden Anteils für die Eltern zu Mehrbelastungen kommen.
Besuchen Kinder eine Einrichtung in privater Trägerschaft tragen sie im Gegensatz zur obigen Finanzierung die Kosten der Kommune mit, da an Einrichtungen in privater Trägerschaft nur die Landespauschale von 140 Euro pro Platz gezahlt wird. Nichts desto trotz muss man sich vor den anfallenden Kosten nicht fürchten. Viele Arbeitgeber unterstüten mittlerweile mit Zuschüssen zur Kinderbetreuung. Bitte fragen sie in diesem Fall im Untenrehmen nach.
Wenn ich nicht (mehr) zahlen kann
Damit Eltern ihr Kind aus finanziellen Gründen nicht zu Hause behalten müssen, bietet die Stadt Leipzig seit Jahren die teilweise oder vollständige Befreiung von zu zahlenden Elternbeiträgen für Geringverdiener und BezieherInnen von Sozialleistungen an. Anträge dafür nimmt das Leipziger Jugendamt entgegen und prüft sorgfältig und regelmäßig, ob eine Befreiung gewährt werden kann.
In der Tabelle zu den Elternbeiträgen ist selbstverständlich auch ein Überblick über die Ermässigungs- bzw. Befreiungsmöglichkeiten enthalten. Sollten Fragen bleiben nutzen sie den familienruf.
[Update 30.10.2008: Hintergrundwissen Elternbeiträge Sachsen]
Nach der Teilnahme am letzten Runden Tisch Familie im sächsischen Landtag und Gesprächen auf der Grundlage der § 14 ff. des SächsKitaG ist es fast unvermeidbar, das die Elternbeiträge steigen. Die Elternbeiträge bewegen sich in Sachsen in einem Korridor von 20-23% bei Krippe und Kindertagespflege und 20-30% bei Kindergarten und Hort. Als Grundlage, also 100%, werden grob gesagt alle Betriebskosten außer Baukosten angesetzt. Etwas 2/3 der Betriebskosten sind Personalkosten und 1/3 Sachkosten. Sachkosten sind u.a. Spielzeug, Bastelmaterial aber auch Fortbildung, Strom- und Wasserpauschale. Damit könne jeder freie Träger den Stromanbieter frei wählen. Günstiger Stromanbieter oder sparsamer Verbrauch heißt dann eben auch mehr Spielzeug für die Kinder! Sobald die Energie- oder Personalkosten steigen – zum Beispiel durch die geplante Anhebung des Betreuungsschlüssels – ist ein Anstieg der Anteile für Kommune und Eltern unvermeidbar.
[Update: 31.01.2010] Was passiert mit den Elternbeiträgen in Leipzig?
ein phänomen breitet sich gerade in sachsen aus und nach chemnitz hat es nun auch leipzig spontan und unerwartet erreicht: die elternbeiträge für kindertagesstätten werden erhöht! nun ist es laut dem sozialbürgermeister prof. thomas fabian keine echte prozentuale erhöhung nach sächskitag sondern leipziger eltern müssen aufgrund der betriebskostenabrechnung des jahres 2008 für die kitas tiefer in die tasche greifen. nun scheint eine umlage der kosten recht plausibel, jedoch ist es die verwendung der erwarteten mehreinnahmen gar nicht. so wird lediglich ein 1/3 der einnahmen des jahres 2010 für die begleichung der rechnung des jahres 2008 benötigt. die verbleibenden 2/3, also der größere betrag, soll in die weiterentwicklung der pädagogischen qualität gesteckt werden. die frage, ob die erhöhung der elternbeiträge, mit der erhöhung des kindergeldes im zusammenhang stünde, verneinte der sozialbürgermeister.
weiterhin gab der abteilungsleiter für finanzen des jugendamtes thomas schmidt an, dass in leipzig mehr als 40% der kinder bzw. eltern von einem freiplatz profitieren würden. d.h. jedes 3. kind bzw. elternteil ist nur indirekt von der umlage der betriebskosten betroffen. die kommune trägt die erhöhung 1:1, da sie auch die kosten für den elternbeitrag trägt. im stadtrat wird eine kampfabstimmung erwartet, nachdem die verwaltung diesen vorschlag erst in den stadtrat einbringen wird.
die frage einer journalistin: “wann denn die platzknappheit endlich behoben ist und ausreichend plätze zur verfügung stehen?” beantwortete prof. thomas fabian mit der wellenbewegung des demografischen wandels. bei gutem wind sei die spitze der geburten bald erreicht und die welle würde wieder gleichmäßig verlaufen – eben “kommt zeit, kommen plätze”.
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