Bis zum 30. September 2014 konnten ehemalige Heimbewohner/-innen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen in der DDR Leid erfahren haben bei ihrer zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle Ihre Schadensersatzansprüche anmelden. In Leipzig finden Sie hier die Anlauf- und Beratungsstelle des Freistaates Sachsen Fonds „Heimerziehung in der DDR“.
Die Beratungsstelle richtet sich an Betroffene aus Sachsen, die zwischen 1949 und 1990 Leid in Heimen der DDR erfahren haben. Die Beratungszeiten der Anlauf- und Beratungsstelle:
Montag 9:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Anträge auf konkrete Leistungen konnten bis Mitte des Jahres 2016 bei den Behörden eingereicht werden. Hierfür stand ein Hilfsfonds von mehr als 200 Mio. EUR zur Verfügung. Betroffene konnten so Geld für Kuren, Therapien, aber auch Rentenersatzleistungen von bis zu 10.000 EUR erhalten. Längst werden sich nicht alle Betroffenen sich gemeldet haben bzw. ist das entstandene Leid nur bedingt mit Geld zu mildern.
Für alle, die noch weiter Beratung benötigen, gibt es eine bundesweite kostenfreie Telefonnummer 0800 1004900. Sie erreichen die Nummer zu folgenden Zeiten:
Mo, Mi, Fr: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Di, Do: 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Die Zeiten gelten nicht für Feiertage und am 24. und 31. Dezember.
Hintergrund: DDR Heimkinder in den Jahren 1949 bis 1990
Heimerziehung zu DDR Zeiten erstreckte sich nicht nur auf Kinder und Jugendliche, die Ihre Eltern verloren hatten bzw., die aus Gründen der Kindeswohlgefährdung nicht mehr im Haushalt der Eltern leben konnten. Die DDR führte auch Dauerheime für Säuglinge und Kleinstkinder, wo gesunde Säuglinge und Kleinstkinder im Alter von wenigen Wochen bis zum 3. Lebensjahr ständig betreut wurden, während die alleinerziehenden Mütter und Eltern ihrer Arbeit z. B. im Schichtbetrieb nachgingen. Außerdem gab es Vorschulheime, Kinderheime, Hilfsschulheime, Jugendwohnheime und Jugendwohnheime für Hilfsschulabgänger.
Jugendwerkhöfe und Spezialkinderheime
Im Rahmen der politischen Umerziehung und der gesellschaftlichen Anpassung gab es auch noch Spezialkinderheime und Jugendwerkhöfe. In diesen galten generell andere Regeln. Die Finanzierung der Jugendwerkhöfe und Spezialheime ermöglichte keine gute Versorgung der Kinder- und Jugendlichen. Es war alles knapp bemessen. Es gab Gemeinschaftsschlaf- und wohnräume sowie Bäder. Diese erfüllten oft nicht mal die minimalen Standards. Es gab keine Privatsphäre oder Rückzugsmöglichkeiten. Besonders von sich reden im negativen Sinn machte der geschlossene Jugendwerkhof Torgau. Er galt als Disziplinareinrichtung und war ein Kinder- und Jugendgefängnis. Eingewiesen wurden hier Kinder und Jugendliche im Alter 14 bis 18 Jahren, die sich nach Auslegung die Heimordnung vorsätzlich schwerwiegend und wiederholt verletzen. Bereits im Dezember 2004 erklärte das Kammergericht Berlin, dass die Einlieferung nach Torgau grundsätzlich rechtsstaatswidrig war. Der Aufenthalt in Torgau erfolgte unter haftähnlichen Bedingungen ohne rechtskräftige Verurteilung der Eingewiesenen. Damit ist klar, dass die ehemaligen Insassen einen Anspruch auf Entschädigung haben.
HALLO; ICH HABE IHNEN SCHON MAL GESCHRIEBENICH Ich Monika Müller geb.am 19.11.1943 wohnhaft in 08066 Zwickau, Reinsdorfer Str,30, habe für meine Zwangseinweisung bei Ihnen von 2014 bis 2016 hife erfahren und auch die Abfindung von 10.000,00 €, sowie eine Rentennachzahlung für die 3 Jahre Jugendwerkhof i Krassow und Rühn bekommen,mein Berater war Dr. Mani,ich benötige von Ihnen eine Bescheinigung für die Rentenstelle, weil die 3 Jahre nicht in meine Arbeitszeit eingerechnet wurden, zwar wurde 2016 eine Nachzahlung von der Rentenstelle getätigt aber bdie 3 Jahre wurden dann nicht weiter erfasst,Bitte stellen sie mir eine Bescheinigung über die Rehabilitierung mit Abfindung, die ich erbringen muß.Meine Emai monika.1943@web.de, sie können es mir über PDF zusenden.Bitte helfen sie mir.Vielen Dank.MfG Monika Mülleer
Hallo, mein Name ist Sylvi und war im Spezialkinderheim 1978bis 1984 habe auch eine Entschädigung erhalten, aber nun ist mit Geld das Leid und das Trauma und schwere Panikattacken nicht weniger geworden und deshalb möchte ich wissen an wen ich mich wenden kann, der die Kosten der Therapien übernimmt?Mfg Hopp