Als Eigentümer oder Mieter in Sachsen sind Sie nicht nur für Ihr eigenes Grundstück verantwortlich, sondern auch für das Verhältnis zu Ihren Nachbarn. Das Nachbarrecht in Sachsen regelt die Beziehungen zwischen Nachbarn und kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über das Nachbarrecht in Sachsen. Was ist Nachbarrecht? Das Nachbarrecht regelt die Beziehungen zwischen Nachbarn und beinhaltet eine Vielzahl von Vorschriften. Diese betreffen insbesondere das Grundstück, aber auch das Verhalten der Nachbarn untereinander. Das Nachbarrecht variiert von Bundesland zu Bundesland und wird in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. Die wichtigsten Vorschriften im Nachbarrecht Sachsen Das Nachbarrecht Sachsen umfasst zahlreiche Vorschriften, die im sächsischen Nachbarrechtsgesetz (SächsNachbG) geregelt sind. Im Folgenden sind die wichtigsten Vorschriften aufgeführt: § 1: Grenzabstände Grenzabstände müssen in Sachsen eingehalten werden. Die genauen Abstände sind im Sächsischen Nachbarrechtsgesetz geregelt und hängen von der Art des Bauwerks ab. § 2: Überhang und herüber ragende Zweige Pflanzen, die auf einem Grundstück stehen, dürfen nicht auf das Nachbargrundstück überhängen oder herüber ragen. Auch Wurzeln, die in das Nachbargrundstück eindringen, müssen entfernt werden. § 3: Abwasser und Regenwasser Die Ableitung von Abwasser und Regenwasser darf nicht auf das Nachbargrundstück erfolgen. Es muss eine eigenständige Ableitung eingerichtet werden. § 4: Lärmbelästigung Lärmemissionen müssen in einem angemessenen Rahmen bleiben. Dies gilt insbesondere in Wohngebieten. § 5: Einfriedungen Einfriedungen sind in Sachsen erlaubt, sofern sie bestimmte Vorgaben einhalten. Diese sind im Sächsischen Nachbarrechtsgesetz geregelt. § 6: Pflanzungen und Gehölzschnitt Pflanzungen und Gehölzschnitt müssen so erfolgen, dass keine Schäden auf dem
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