BUT: Kostenübernahme bei Anlieferung von Mittagessen nach Hause möglich

Anlieferung von Mittagessen nach Hause (c) RitaE / pixabay.de

Anlieferung von Mittagessen nach Hause (c) RitaE / pixabay.de

Die Anlieferung von Mittagessen nach Hause kann auch durch Bildung und Teilhabe finanziert werden. Dieses Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch haben Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Mittagessen nach Hause gibt es ab sofort – erstmal bis zum 30.06.2020.

So funktioniert es

Die hier aufgelisteten Anbieter stehen für die Anlieferung von Mittagessen nach Hause zur Verfügung. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zu einem dieser Anbieter auf und schließen Sie einen Versorgungsvertrag ab. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen Essensanbieter und Sozialamt bzw. Jobcenter.

Ansprechpartner Ämter

  • Ansprechpartner für Bezieher/-in von Arbeitslosengeld / Sozialgeld: Jobcenter Leipzig – Leistungen für Bildung und Teilhabe; Berliner Straße 9-13, 04105 Leipzig, Tel. 913-10705, Fax: 58088-2323, E-Mail: jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de
  • Ansprechpartner für Bezieher/-in von Wohngeld/Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB XII oder Asylbewerberleistungen: Sozialamt – Bereich Leistungen für Bildung und Teilhabe, Prager Straße 21, 04103 Leipzig, Tel. 123-0, Fax: 123-4145, E-Mail: but.sozialamt@leipzig.de

Wichtig ist: Nicht dort aufgelistete Essenanbieter erhalten keine Kostenübernahme. D.h. diese müssen sich erst durch das Jugendamt Leipzig bestätigen lassen.

Weiterhin keine Finanzierung für Ausflüge und Klassenfahrten

Immer noch gibt es keine Bewilligungen für Klassenfahrten und Ausflüge. D.h. es werden auch keine Ablehnungsbescheide für bestehende Anträge erstellt. Diese Regelung gilt für das Jobcenter Leipzig und das Sozialamt der Stadt Leipzig. Eine Begründung dafür findet sich im Erlass des Sächsischen Staatsministerium für Kultus zu Schulfahrten und schulischen Veranstaltungen vom 19.03.2020 und ergänzend vom 21.04.2020. Auf Anordnung wurden sämtliche ein- und mehrtägigen Schulfahrten ins Ausland und im gesamten Inland abgesagt.

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