Um zu ermitteln, welcher monatliche Regelsatz einem Hartz-4-Empfänger zusteht, sind dessen Lebensverhältnisse ein maßgeblicher Faktor. Es kommt vor allem darauf an, ob es sich um einen alleinstehenden Leistungsempfänger handelt oder ob dieser in einer Bedarfsgemeinschaft mit seinem Partner lebt.
Bei Eheleuten ist der Fall klar: diese bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Pärchen zusammenziehen möchte? Bildet dieses auch sofort eine Bedarfsgemeinschaft? Nein.
Es besteht die Möglichkeit einer „Testphase“. Das Paar bildet zunächst eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe. Welchen Vorteil bringt dieses Modell? Und wann ist es nicht mehr möglich, das Probejahr in Anspruch zu nehmen? Die Antworten auf diese Fragen liefert der nachfolgende Artikel.
Welchen Vorteil die Bedarfsgemeinschaft auf Probe bietet
Die Bedarfsgemeinschaft auf Probe dient dazu, Paaren die Chance zu geben, zu testen ob das Zusammenleben auch funktioniert. So werden beide Partner vom Jobcenter zunächst einmal wie alleinstehende Leistungsempfänger behandelt.
Das bedeutet auch, dass beide Anspruch auf den Regelsatz für Alleinstehende haben, welcher höher bemessen ist als jener für Hartz-4-Empfänger, die in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben und die Einkünfte gemeinsam verwalten.
Dieser Umstand ist vor allem wichtig, wenn einer der Partner ein Einkommen erzielt. Bei Bedarfsgemeinschaften wird in der Regel das Einkommen aller Mitglieder addiert um zu ermitteln, ob überhaupt ein Anspruch auf Hartz-4-Leistungen besteht.
Innerhalb des Probejahres findet keine Anrechnung statt. So ist es möglich, dass der Partner, welcher kein Hartz 4 bezieht, nicht für den anderen Partner, welcher auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen ist, aufkommen muss.
Wann das Probejahr nicht in Anspruch genommen werden kann
Doch nicht immer ist es möglich, dass Paare beim Zusammenziehen eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe bilden. Das Jobcenter geht nämlich von einer Einstehensgemeinschaft aus, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
In § 7 Abs. 3a Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist genau definiert, wann bei Paaren umgehend von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden kann:
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
- länger als ein Jahr zusammenleben,
- mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
- Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen,
- befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Hat das Paar also ein gemeinsames Konto, wäre dies beispielsweise ein Anhaltspunkt, dass ein „wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen“ vorhanden ist. Dementsprechend würden beide Partner als Bedarfsgemeinschaft behandelt werden.
Ebenso verhält es sich, wenn bei verheiratet bzw. verlobt sind oder gemeinsam ein Kind versorgen. Auch wenn beide Partner ein gemeinsames Kind erwarten, geht das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Das Probejahr kommt somit nicht mehr in Betracht.
Müssen Sie eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe nachweisen?
Geben Sie an, das Probejahr in Anspruch nehmen zu wollen, kann das Jobcenter überprüfen, ob tatsächlich keine Einstehensgemeinschaft vorliegt. Zu diesem Zweck kann beispielsweise durch einen Datenabglich mit dem Finanzamt überprüft werden, ob es ein gemeinsames Konto gibt oder nicht.
Auch Hausbesuche können vorkommen. Grundsätzlich liegt die Beweislast allerdings beim Jobcenter. Das bedeutet, dass der Sachbearbeiter im Verdachtsfall nachweisen muss, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht und somit das Probejahr nicht in Anspruch genommen werden kann.
Im Zweifelsfall sollten Betroffene das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen. So lassen sich Missverständnisse meist schnell aus dem Weg räumen. Weitere Informationen rund um die Bedarfsgemeinschaft auf Probe für Hartz-4-Empfänger liefert das Ratgeberportal hartz4.de unter https://www.hartz4.de/bedarfsgemeinschaft-auf-probe/
Hallo, ich habe folgende Situation.
Mein Freund ist zu mir gezogen, ich habe diesen Antrag „Bedarfsgemeinschaft auf Probe“ gestellt, dieser wurde anerkannt.
Ich beziehe AGL2-Leistungen . Habe einen 8 jährigen Sohn. Mein Freund bezieht keine Leistungen. Ist nicht Vater meines Kindes.
Meine Miete, wurde durch drei geteilt. Also ich bekomme nur den Anteil für mich und meinen Sohn ausgezahlt.
Mehrbedarf für Alleinerziehende wurde mir gestrichen.
Da ist nun meine Nachfrage, ob diese Berechnung richtig ist?
Danke Ihnen
Mit freundlichen Grüßen
Kristina J.
huhu
ich habe in paar Monaten das selbe vor doch leider hieß es dass der Antrag abgewiesen werden kann ich bringe einen Sohn mit 5 Jahre nicht unser Kind aus diesem Grund sollte es nicht stattfinden können da er sich dann auch um mein Sohn kümmert wenn ich nicht da bin das ist die Begründung dass es abgelehnt wird mit freundlichen Grüßen
Ich beziehe Hartz 4, meine Freundin geht Arbeiten. Ich hatte beantragt, weil meine Freundin zu mir zieht, eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe. Wir haben getrennte Konten. Man sagte mir auch vom Jobcenter, es gibt keine Bedarfsgemeinschaft auf Probe. Meine Frage ist auch, dürfen die mir das Geld, was mir zusteht, kürzen ?
Guten Abend, ich habe da mal eine Frage hatte mit mein Freund schon einmal das Probe Jahr gehabt konnten aber nach ein Jahr nicht wirklich die Bindung aufbauen das wir zusammen leben können. Nun sind paar Jahre vergangen und nun haben wir beschlossen das wir zusammen ziehen möchte. Da ich ALG2 beziehe mit meine zwei Kinder & mein Freund arbeitet wollte ich mal nachfragen ob ich nochmal das Probe Jahr beantragen kann.
Zu Klaus-Dietee, zu mir haben sie gesagt, das Gesetz würde es geben, jedoch wird es in der Regel abgelehnt. Mir wurde sogar dazu geraten, schriftlich mitzuteilen auf alle Ansprüche zu verzichten,damit ich keine weiteren Schreiben bekomme. Jedoch wenn ich auf Ansprüche verzichte, heisst es für mich, daß ich welche habe. Ich werde alles zu Ende ausfüllen. Bei Anlehnung schalte ich einen Anwalt ein. Ich bin gerade mit meinem Freund, Hartz 4 Empfänger, ich Vollverdienerin, zusammen gezogen, kann mir hier jemand beantworten, ob Anspruch auf Fortzahlung besteht?
Ich und meine Tochter sind jetzt zu mein Freund gezogen (bisschen aus der Not heraus) haben ein Mietvertrag geschlossen. Meine Tochter und ich haben jeder ein Zimmer und Küche.,Bad und stube sind gemeinschaftsräume. Soll ich doch lieber den Antrag auf Probe stellen ?
Wir haben nie zusammen gelebt haben wir eine Kinder zusammen kann man Probe machen ?danke
Hallo..
Ich möchte gern wissen, ob es nach Hochzeit 1 Jahr auf Probe gibt.Ich bin voll berufstätig,mein Freund gerade nicht.Ich möchte gern wissen, ob wir Anspruch darauf haben,wenn er einen Antrag auf bürgergeld stellen würde