Wir sehen, hören, riechen, tasten und schmecken. Manchmal ist einer der fünf Sinne eines Menschen von Geburt an, durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt bzw. dauerhaft und irreparabel geschädigt.
„In Deutschland gilt nach den gesetzlichen Bestimmungen und Versorgungsrichtlinien eine Person als blind, wenn ihre Sehschärfe auf dem besseren Auge auch mit optimaler Brillen- oder kontaktlinsenkorrektur höchstens 0,02 beträgt (Sehrest von 2% oder weniger), oder wenn andere dauerhafte Störungen des Sehvermögens vorliegen, die dieser Beeinträchtigung gleichzusetzen sind.“
Im Alltag haben es Behinderte schwer
Leider ist das Land in dem wir leben nicht immer und überall optimal auf Menschen mit Handicaps eingestellt. Und hier setzen sich Verbände und Vereine, wie der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. , für ihre Mitglieder und deren Angehörige ein. Ein offenes Ohr finden hier vor allem Neuerblindete oder von hochgradiger Sehschwäche betroffene Menschen, die Rat zur Bewältigung des Alltags benötigen.
Beratung auch für Ämter und Angehörige
Ebenso berät der Verein Eltern blinder und sehbehinderter Kinder und andere Angehörige, die helfen wollen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Behörden, Ämtern, Institutionen und wissenschaftlichen Einrichtungen, die sich mit den Problemen und Fragestellungen Blinder und Sehbehinderter aus beruflicher Sicht befassen sowie alle Menschen, die sich ihre Sensibilität und Empfindsamkeit bewahrt haben.
Tag der Begegnung schafft Anlässe
Auf dem Tag der Begegnung (14.09.2011) und auch auf dem LVB-Familientag am 18.9.2011 ist der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. mit den Ansprechpartnern aus Leipzig direkt vor Ort. Am Stand gibt es auch für nicht blinde und Sehbehinderte jede Menge tolle Sachen zu erleben:
Das Ausprobieren im Punktschrift schreiben, das Riechen und Schmecken und ein Hörmemo fordern und fördern die Besucher genauso, wie Verkehrsquiz und Tastbeutel. Und ganz nebenbei spielen sie doch mal mit beim „Mensch ärgere nicht“ für Blinde.
Schreibe einen Kommentar