Schere öffnet sich – Armutsgefälle steigt

Armut | Geldbörse, leer (c) S. Hofschlaeger / pixelio.de

Armut | Geldbörse, leer (c) S. Hofschlaeger / pixelio.de

es war mal wieder so weit. vor kurzem erschien die statistik vom bundesamt für statistik, welche sich zum jahresanfang immer mit der zahl der empfänger von grundsicherung befasst. demnach sind 6,6 millionen menschen von hartz IV abhängig und jeder 11. bundesbürger bezieht sozialleistungen wie hartz 4 oder grundsicherung im alter. und besonders letzteres ist alamierend und verdeutlicht das armutsgefälle. die quote der arbeitssuchenden umfasst längst nicht alle von sozialleistungen betroffenen. so sind in den zahlen der alg-qote der bundesagentur weder aufstocker noch menschen mit maßnahmen der agentur enthalten.

so muss man zu den 6,6 mio noch 1,2 mio sozialhilfeempfänger draufrechnen plus 860.000 menschen, die grundsicherung im alter beziehen. generell gar nicht gerechnet werden bundesbürger, die wohngeld und den kinderzuschlag erhalten und dafür keine hartz 4 leistungen beziehen.

[update: 28.01.2008] anspruch auf arbeitslosengeld verlängert

ältere arbeitslose sollen nach dem willen der großen koalition künftig länger arbeitslosengeld beziehen können. am 25. januar verabschiedete der bundestag einen gesetzentwurf, welcher auch massnahmen gegen die zwangsverrentung von arbeitslosen vorsieht. für mitte februar wird die zustimmung durch den bundesrat erwartet.  danach soll das gesetz bereits rückwirkend zum jahresanfang in kraft treten. demnach verlängert sich für arbeitslose im alter von 50 bis 54 jahren bei einer vorversicherungszeit von 30 monaten die bezugszeit von arbeitslosengeld I von 12 auf maximal 15 monate. arbeitslose über 55 jahre und vorversicherungszeit von 36 monaten haben anspruch auf 24 monate. arbeitslose ab 50 jahre können ausserdem einen eingliederungszuschuss erhalten. die bundesvereinigung der deutschen arbeitgeberverbände kritisierte unterdessen die geplante änderung: “die erneute verlängerung des arbeitslosengelds für ältere ab 50 jahren auf bis zu 24 monate belastet die beitragszahler erneut in milliardenhöhe.

[update: 19.11.2012] zusatzbeiträge für die krankenkasse?

bereits am 10. märz teilt die bundesagentur für arbeit mit, dass es unter bestimmten bedingungen möglich ist, die von manchen krankenkassen erhobenen  zusatzbeiträge bezahlt zu bekommen. wieder geht es hier um unzumutbare härte, denn die beiträge werden nur dann übernommen, wenn der wechsel zu einer krankenkasse, welche keine zusätzlichen beiträge erhebt, eine besondere härte darstellt. und trotzdem lohnt es sich die übernahme zu forcieren nämlich dann, wenn:

  • die bisherige krankenkasse spezielle erforderliche behandlungsformen anbietet oder bereits bestimmte leistungen bewilligt hat (reha-maßnahme oder kur)
  • der leistungsbezug in absehbarer zeit beendet wird
  • bestimmte sachleistungen oder hilfsmittel für schwerbehinderte zurückgegeben werden müssten
  • eine dauerbehandlung abgebrochen werden müsste

und es ist klar, dass die leistungsempfänger dies gegenüber der agentur nachzuweisen haben. natürlich muss die übernahme beantragt werden.

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